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Wichtige Gesetze, die die Chancengleichheit von Frauen und Männern und die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern, sind das Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (TzBfG) und das Reformgesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit (BErzGG), die seit dem 1. 1. 2001 in Kraft sind. Beide beinhalten einen Anspruch auf Teilzeitarbeit. §§ 4 und 5 TzBfG verbieten zudem die Diskriminierung bzw. die Benachteiligung von Teilzeit- und befristet Beschäftigten. Die Gesetzestexte stehen Ihnen auf dem Internetportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend www.bmfsfj.de. und unter http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/index.html.  zur Verfügung. 

 

Ein Gleichstellungsgesetz für die Privatwirtschaft gibt es in Deutschland nicht. Am 3. Juli 2001 wurde die "Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Privatwirtschaft" abgeschlossen, die Zielvorgaben formuliert. Der Erfolg dieser Vereinbarung wird bis 2003 überprüft. Sollte sich bis dahin zeigen, dass die Vereinbarung keine Fortschritte gebracht hat, ist eine gesetzliche Regelung zu erwarten. In der Vereinbarung sagen die Verbände zu, Arbeitgebern und Unternehmen Maßnahmen zur Verbesserung der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu empfehlen und sie diesbezüglich zu informieren und zu beraten. In der Vereinbarung werden folgende Maßnahmen genannt:
Verankerung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit als Unternehmensphilosophie und Verbesserung ihrer Kommunikation nach innen und außen; Berücksichtigung der unterschiedlichen Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf weibliche und männliche Beschäftigte 
Förderung der Chancengleichheit und der Vereinbarkeit von Familie und Beruf als ausdrückliche Aufgaben für Beschäftigte mit Leitungsfunktion 
Erhöhung des Anteils von Frauen in Führungspositionen - z. B. durch verstärkte Einbeziehung von Frauen in Weiterbildungsprogramme für Führungskräfte, durch Mentoring- oder Shadowingprogramme und durch Teilzeitangebote auch für Führungskräfte 
Bereitstellung von Angeboten, um mehr junge Frauen für zukunftsorientierte Ausbildungen und Studiengänge zu gewinnen und ihnen nach Abschluss der Ausbildung berufliche Perspektiven zu eröffnen
Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter - z. B. durch flexible Arbeitszeiten und Arbeitsformen (Gleitzeitarbeit, Arbeitszeitkonten, Sabbat-Jahre, Telearbeit, Job-Sharing) und durch Unterstützung bei der Kinderbetreuung
Ermöglichung einer flexiblen Gestaltung der Familienphase - z. B. durch Angebote zur Teilnahme an Weiterbildungs- und betrieblichen Informationsveranstaltungen, durch Übertragung von Urlaubsvertretungen während der Elternzeit und durch Wiedereingliederungsprogramme für Berufsrückkehrer/innen
Formulierung verbindlicher Zielsetzungen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und Familienfreundlichkeit in den Betrieben und deren Dokumentation
Beteiligung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Konzeption und Umsetzung - z. B. durch Beteiligung des Betriebsrates und durch Abhalten von Belegschaftsversammlungen.

Der Text der Vereinbarung steht Ihnen auf dem Internetportal der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände unter www.bda-online.de zur Verfügung. 


 
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