
|
Rechtsgrundlagen 
Tarifvertragsgesetz und Tarifverträge
 |
Das Tarifvertragsgesetz (TVG) und das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gehören
zum kollektiven Arbeitsrecht. Nach § 1 Abs. 1 TVG regelt der Tarifvertrag die Rechte und Pflichten der Tarifvertragsparteien
und enthält Rechtsnormen, die den Inhalt, den Abschluss und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen ordnen, aber auch betriebliche
und betriebsverfassungsrechtliche Fragen betreffen können. Der Tarifvertrag legt dabei die Standards für wichtige Arbeits- und Einkommensbedingungen
wie Arbeitsentgelt, Ausbildungsvergütung, Arbeitszeit, Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und Kündigungsfristen fest. Tarifverträge haben Vorrang
gegenüber betrieblichen und individuellen Regelungen, außer in den Fällen, in denen der Tarifvertrag abweichende Abmachungen gestattet ("Öffnungsklausel")
oder solche Änderungen die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer begünstigen ("Günstigkeitsprinzip"). Informationen über tarifvertragliche Vereinbarungen zur Chancengleichheit
sowie zur Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Familie finden Sie z. B. auf dem Portal des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Hans-Böckler-Stiftung
www.boeckler.de. Weitere Informationen zum Tarifvertragsgesetz und zu Tarifverträgen erhalten Sie z.B. über das Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung www.bma.de und der IG-Metall
www.igmetall.de.
|
|
|