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Rechtsgrundlagen

Individual-Arbeitsrecht
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Ein Arbeitsverhältnis wird durch Vertragsschluss begründet. Der Arbeitsvertrag
ist in die Vorschriften des BGB eingebunden. Dabei sind die oben erläuterten arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote
der §§ 611 und 612 BGB zu berücksichtigen. Der Arbeitsvertrag legt insbesondere die Arbeitsleistung und das Entgelt sowie
ggf. weitere Rechte und Pflichten fest. Bestimmte Mindestrechte werden durch gesetzliche Regelungen wie z. B. das Bundesurlaubsgesetz
(Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer - BUrlG) und das Entgeldfortzahlungsgesetz (Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen
und im Krankheitsfall) gesichert. Gesetzlich geregelt sind auch die Kündigungsfristen (§ 622 BGB). Allerdings können abweichend vom Gesetz
im Arbeitsvertrag andere Regelungen getroffen werden, sofern diese zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erfolgen. Die relevanten
Gesetzestexte finden Sie unter http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/
index.html.
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