Gleichstellung managen
  Initiative starten
  Ausgangssituation
  Zielvereinbarungen
  Umsetzung

Potenziale erschliessen

Vereinbarkeit von
Beruf und Familie


Unternehmenskultur
 


Rechtsgrundlagen

Individual-Arbeitsrecht

Ein Arbeitsverhältnis wird durch Vertragsschluss begründet. Der Arbeitsvertrag ist in die Vorschriften des BGB eingebunden. Dabei sind die oben erläuterten arbeitsrechtlichen Diskriminierungsverbote der §§ 611 und 612 BGB zu berücksichtigen. Der Arbeitsvertrag legt insbesondere die Arbeitsleistung und das Entgelt sowie ggf. weitere Rechte und Pflichten fest. Bestimmte Mindestrechte werden durch gesetzliche Regelungen wie z. B. das Bundesurlaubsgesetz (Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer - BUrlG) und das Entgeldfortzahlungsgesetz (Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall) gesichert. Gesetzlich geregelt sind auch die Kündigungsfristen (§ 622 BGB). Allerdings können abweichend vom Gesetz im Arbeitsvertrag andere Regelungen getroffen werden, sofern diese zugunsten der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers erfolgen. Die relevanten Gesetzestexte finden Sie unter http://jurcom5.juris.de/bundesrecht/
index.html

 



 
Checklisten
  Initiative starten
     
  Rechtsgrundlagen
  Rechtlicher Gestaltungsrahmen
  EU-Recht
  Nationales Recht
  Tarifverträge
  Betriebliche Mitbestimmungsrechte
  Individual-Arbeitsrecht
     
  Tipps
  Beratungsangebote
     
   
 zurück
 Suche
  Home