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Familienorientierte Arbeits(zeit)-organisation


Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind in der Bundesrepublik Teilzeitarbeitsplätze sehr viel weniger verbreitet und vorwiegend im Bereich der geringverdienenden Tätigkeiten angesiedelt. Der wachsenden Nachfrage nach Teilzeitarbeitsplätzen in gehobenen Fach- und Führungspositionen stehen betrieblicherseits bisher nicht genügend Angebote gegenüber. Um die Akzeptanz und Verbreitung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern, gewährt das neue Teilzeitgesetz Beschäftigten in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten einen Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit. Zusätzlich erweitern neue gesetzliche Arbeitszeitregelungen für Betriebe die Spielräume bei der Gestaltung der Arbeitszeit und bieten zahlreiche Möglichkeiten, nicht nur das Arbeitsvolumen, sondern auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit flexibel zu gestalten.


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