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Familienorientierte
Arbeits(zeit)-organisation

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| Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern sind in der
Bundesrepublik Teilzeitarbeitsplätze sehr viel weniger verbreitet
und vorwiegend im Bereich der geringverdienenden Tätigkeiten
angesiedelt. Der wachsenden Nachfrage nach Teilzeitarbeitsplätzen
in gehobenen Fach- und Führungspositionen stehen betrieblicherseits
bisher nicht genügend Angebote gegenüber. Um die Akzeptanz
und Verbreitung von Teilzeitarbeitsplätzen zu fördern, gewährt
das neue Teilzeitgesetz Beschäftigten
in Betrieben mit mehr als 15 Beschäftigten einen Rechtsanspruch
auf Teilzeitarbeit. Zusätzlich erweitern neue gesetzliche
Arbeitszeitregelungen für Betriebe die Spielräume bei der Gestaltung der Arbeitszeit
und bieten zahlreiche Möglichkeiten, nicht nur das Arbeitsvolumen,
sondern auch die Lage und Verteilung der Arbeitszeit flexibel
zu gestalten.
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