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Betriebliche
Handlungsmöglichkeiten

Flexibilisierungsoptionen und familienfreundliche Arbeits(zeit)modelle
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Teilzeit ist ein hervorragendes Instrument, die personalpolitische Flexibilität in Ihrem Unternehmen zu erhöhen und Mitarbeiter/innen zu binden, wenn in bestimmten Lebensphasen persönliche und familiäre Bedürfnisse eine Vollzeitbeschäftigung nicht zulassen. Teilzeit kann helfen, Elternzeiten zu überbrücken oder den beruflichen Wiedereinstieg nach der Familienpause zu erleichtern. Um Vätern eine realistische Chance zu geben, sich an den Familienaufgaben zu beteiligen, erhalten mit dem neuen
Bundeserziehungsgeldgesetz
Eltern in Betrieben mit über 15 Beschäftigten erstmals einen Rechtsanspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung während der Elternzeiten von bis zu 30 Stunden wöchentlich, soweit nicht dringende betriebliche Belange dem entgegenstehen.
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Durch Altersteilzeit kann auch der Übergang in den Ruhestand für Beschäftige gleitend gestaltet und Freiraum für die Betreuung von Enkelkindern und pflegebedürftigen Angehörigen geschaffen werden. Im Unterschied zu anderen Teilzeitformen werden auf der Grundlage des
Altersteilzeitgesetzes
für Beschäftigte ab dem 55. Lebensjahr die Vergütung und die Abgaben an die Rentenversicherung durch die Bundesanstalt für Arbeit bezuschusst. Für Betriebe sind die gesetzlichen Altersteilzeitregelungen ein wichtiges Instrument, ihr Fachpersonal zu verjüngen und einen Ausgleich in der Altersstruktur zu erzielen, ohne auf die Erfahrungen und Qualifikationen langjähriger Mitarbeiter/innen verzichten zu müssen. Mehr junge Menschen können einsteigen, so dass sich für den Betrieb die Selektionsmöglichkeiten insgesamt erweitern und dem Nachwuchs Raum für eigene Weiterqualifizierung erhalten bleibt.
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