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Betriebliche Handlungsmöglichkeiten

Job-Sharing ist eine Sonderform der Teilzeitbeschäftigung, die sich vor allem für gehobene Fach- und Führungsaufgaben eignet. In der Bundesrepublik sind die Vorbehalte gegenüber Teilzeit in Fach- und Führungspositionen auf Seiten der Unternehmen noch groß. Lange Anwesenheitszeiten gelten häufig noch als Statussymbol und als Ausweis der Unentbehrlichkeit, obwohl sie zunehmend weniger über die Leistungsfähigkeit aussagen. Die betrieblichen Erfahrungen im In- und Ausland zeigen, dass mit einem anderen Aufgabenzuschnitt und vermehrter Delegation von Verantwortung Teilzeittätigkeit auch in höheren Fach- und Führungsebenen durchaus machbar ist - und zwar bei gleichzeitig steigender Effizienz und ohne den finanziellen Lebensstandard der Beschäftigten zu gefährden. Beteiligungsoffene Formen der Betriebsorganisation mit dezentralen Verantwortungskompetenzen fördern zusätzlich die Motivation und Produktivität der Beschäftigten. Durch Teilzeit kann nicht nur die qualitätsmindernde Überstundenbelastung abgemildert werden, unter der Fach- und Führungskräfte in kleinen und mittleren Betrieben vielfach leiden. Auch kann Fachkräftepersonal schrittweise aufgestockt und die mangelnde Vollzeitauslastung einzelner Spezialistenfunktionen abgefedert werden.
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