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Familienorientierte Arbeits(zeit)organisation
Job-Sharing
Job-Sharing liegt die Grund-Idee zugrunde, dass sich zwei Beschäftigte
einen Arbeitsplatz teilen und in diesem Rahmen verpflichtet sind, sich
gegenseitig - etwa bei Krankheit oder Urlaub - zu vertreten. Das Modell
des Job-Sharings wurde in Amerika entwickelt; es sollte vor allem qualifizierten
Frauen ermöglichen, Teilzeitbeschäftigung mit Aufstiegschancen zu verbinden.
Job-Sharing, also die Verteilung der Arbeitszeit zwischen zwei Partnern,
kann starr oder flexibel gehandhabt werden. Im ersten Fall arbeitet eine
Kraft immer vormittags, die andre nachmittags. Bei flexibler Arbeitsteilung
kann auch wochenweise oder zwischen verschiedenen Arbeitstagen gewechselt
werden. Job-Sharing ist vor allem dann vorteilhaft, wenn Betriebszeiten
über die Regelarbeitszeit hinaus ausgedehnt werden sollen. Das Einsatzgebiet
von Job-Sharing konzentriert sich entsprechend auf Tätigkeiten, die, wie
zum Beispiel im Kundenverkehr, Präsenzpflicht erfordern.
In der Praxis kommt Job-Sharing jedoch eher selten vor. Die Problematik
liegt in der Vertretungsregelung: Beschäftigte, die aus gutem Grund einen
Teilzeitarbeitsplatz gewählt haben, können unversehens in eine vollzeitige
Beschäftigung geraten. Vor allem in den Ferienzeiten haben u.U. beide
Beschäftigte Kinder zu versorgen.
Größere Sicherheit, dass die Vertretung tatsächlich funktioniert, bieten
Arbeitgebern Personaleinsatzkonzepte, bei denen mehr als zwei Beschäftigte
ähnliche oder identische Arbeitsaufgaben erledigen. Vielfach wird dann
aber nicht mehr von Job-Sharing, sondern von zeitautonomen Gruppen gesprochen.
Beachten Sie: Nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz (Gesetz über arbeitsrechtliche
Vorschriften zur Beschäftigungsförderung - BeschFG) ist es ausgeschlossen,
dass beim Job-Sharing die Kündigung des einen Partners auch die Kündigung
des anderen rechtfertigt (§ 5 Abs. 2 BeschFG). |