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Leistungsgerecht entlohnen

Bewerten Sie Lohnsätze getrennt anhand einzelner Anforderungsarten. Achten Sie darauf, dass der Modus der Zuweisung von Lohnsätzen zu Tätigkeitsprofilen für alle Beschäftigten einheitlich ist und Vergleichbarkeit sicherstellt. Überprüfen Sie auch die in Ihrem Betrieb üblichen Kriterien für die Auszahlung von Prämien und Leistungszulagen. Falls es in Ihrem Unternehmen üblich ist, Treueprämien zu zahlen oder Löhne und Gehälter nach der Dauer der Betriebszugehörigkeit zu bemessen, sollten Sie Erziehungszeiten anrechnen. Sie geben damit Frauen bei der Vergütungsbemessung die gleichen Chancen wie Männern und bilden einen zusätzlichen Anreiz, nach den Erziehungszeiten wieder in den Betrieb zurückzukehren.
Beziehen Sie - soweit vorhanden - den Betriebsrat in die Gestaltung von Löhnen und Sonderzulagen ein und beachten Sie die Mitbestimmungsrechte sowie die geltenden Diskriminierungsverbote und Gleichstellungsgebote .
Überlegen Sie, inwieweit Betriebsvereinbarungen oder Unternehmensleitlinien zur Chancengleichheit bei Löhnen und Gehältern festgelegt werden können.
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