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Rechtsgrundlagen


Tarifrecht (Tarifvertragsgesetz - TVG)

  Sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer/innen den Tarifparteien angehören oder wenn das Unternehmen unter den Geltungsbereich eines für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrages fällt, gelten die tarifvertraglich geregelten Bedingungen für das Arbeitsentgelt. Informationen zum Tarifrecht und zu Tarifverträgen erhalten Sie über das Internetangebot des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung unter www.bma.de und unter www.tarifvertrag.de.


 
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