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Chancengleichheit bei Lohn und Gehalt

Ausgangslage
Frauen verdienen noch immer rund 1/4 weniger als Männer. Die durchschnittliche Einkommensdifferenz zwischen Frauen und Männern ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass Frauen vorwiegend in unteren Lohn- und Gehaltsgruppen und in Wirtschaftsbereichen mit niedrigen Verdienstmöglichkeiten vertreten sind. Die in vielen typischen Frauenberufen geforderten Fähigkeiten wie manuelle Geschicklichkeit, Sorgfalt und Konzentration werden nach wie vor geringer bewertet und entlohnt als physische Belastung oder körperliche Kraft. Auch das niedrigere Ausbildungsniveau in älteren Generationen und die Unterbrechung der Erwerbsbiographie aufgrund von Familienzeiten wirken sich negativ aus. Insgesamt sind die Einkommensunterschiede in den alten Bundesländern ausgeprägter als in den neuen.
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Lohnungerechtigkeit und Unterbewertung weiblicher Tätigkeiten wirken nicht nur demotivierend und führen zu Einbußen in der Leistungsbereitschaft und Loyalität gegenüber dem Unternehmen. Sie verstoßen auch gegen geltendes Recht. Gemäß § 612 Abs. 3 BGB darf für gleiche und gleichwertige Arbeit nicht aufgrund des Geschlechts eine geringere Vergütung vereinbart werden. Die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen und dürfte mit dem wachsenden Selbstbewusstsein der Frauen noch weiter steigen. Ein verlorener Rechtsstreit verursacht nicht nur Kosten. Der Schaden, der durch Imageeinbußen und innerbetrieblichen Vertrauensschwund entsteht, wiegt vielfach noch viel schwerer.
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