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Ausgangslage
Ein ähnliches Bild ergibt sich in den technisch-naturwissenschaftlichen
Studienfächern. Junge Frauen sind hier weitgehend unterrepräsentiert und ihr beruflicher Einstieg
gestaltet sich schwieriger als der männlicher Absolventen.

Unternehmen scheuen nach wie vor Investitionen in die Ausbildung von Mädchen, weil sie befürchten, dass junge
Frauen aufgrund von Schwangerschaften frühzeitig aus den Betrieben ausscheiden könnten. Tatsächlich ist aber
mit dem höheren Ausbildungsniveau von Mädchen auch die Erwerbsorientierung von Frauen gestiegen. Für junge
Frauen sind Beruf und Familie gleichrangige Ziele. Und die betrieblichen Erfahrungen zeigen, dass sich
Ausbildungsinvestitionen in Mädchen lohnen. Junge Frauen bleiben im Durchschnitt den Betrieben länger erhalten
als Männer. Männer wechseln für ihr berufliches Fortkommen den Arbeitsplatz häufiger als Frauen.
Auch Befürchtungen um Beschränkungen der Einsatzfähigkeit von Mädchen erweisen sich vielfach als unberechtigt.
Mädchen unterliegen keinen besonderen Arbeitsschutzbestimmungen mehr. Spezielle rechtliche Einschränkungen der
Einsatzfähigkeit von Mädchen ergeben sich nur aus dem Mutterschutzgesetz, sobald
dem Arbeitgeber die Schwangerschaft bekannt wird. Schwangerschaft ist jedoch kein Grund, eine Ausbildung abzubrechen.
Oft sind nur organisatorische Veränderungen im Ausbildungsablauf erforderlich. Ausbildungsabschnitte, die auch während
der Schwangerschaft möglich sind, können absolviert und vorgezogen ggf. kann eine Verlängerung der Ausbildung um die Dauer
des Mutterschutzes beantragt werden (i.d.R. 14 Wochen, in denen Beschäftigungsverbot besteht).
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