Beauftragen Sie die Projektgruppe, eine umfassende Bestandsaufnahme der betrieblichen Ausgangssituation vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Belange und Interessen aller Betriebsangehörigen ausreichend Gehör finden. Auf dieser Grundlage können Vorschläge für konkrete Gleichstellungsmaßnahmen in Ihrem Unternehmen entwickelt werden.
Prüfen Sie auch, ob
es sinnvoll und möglich ist, das Know-how und die Erfahrungen
externer Dienstleister
in Anspruch zu nehmen und Unternehmensberatungen in den betrieblichen
Innovationsprozess einzubinden. Auf die betrieblichen Interessen
abgestimmte Beratungen können bei der Entwicklung und Umsetzung
wertvolle Anregungen und Hilfestellungen geben und dafür Sorge
tragen, dass betriebliche Innovationen nicht in der Hektik
des Tagesgeschäfts "untergehen" und gleichstellungspolitisch
relevante Rechtsgrundlagen angemessen berücksichtigt werden.
Aufgrund ihres neutralen Status' können externe Berater auch
vorbehaltloser Probleme und Widerstände benennen und zur Vermittlung
zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen beitragen.
Prüfen Sie bei Bedarf
auch, ob die Beratung öffentlich bezuschusst werden kann.
Über geeignete Förderinstrumente informiert Sie unsere Förderdatenbank.
Die Zuschüsse umfassen in der Regel 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, höchstens jedoch 2000 € je Beratung. Zuschüsse bis zu 4000 € können aber auch über mehrere Jahre hinweg zu verschiedenen Zeitpunkten beantragt werden.