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Förderprogramme

EU, Bund und Länder haben eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt, die Unternehmen bei der beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen. Informieren Sie sich in unserer Förderdatenbank über Angebote in Ihrem Bundesland.

Auf EU- und Bundesebene können Sie z.B. folgende Programme nutzen:
Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung bei Bedarf in Anspruch zu nehmen. Das Arbeitsamt kann im Rahmen des SGB III Leistungen für die berufliche Qualifizierung gewähren und Maßnahmen fördern, die z.B. einen fehlenden Berufsabschluss vermitteln. Mütter oder Väter dürfen die Berufstätigkeit wegen der Betreuung und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger unterbrechen, ohne dass sich dies nachteilig auf eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III auswirkt. Während der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen mit ganztägigem Unterricht können sie Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt erhalten. Ist wegen der Betreuung der Kinder oder pflegebedürftiger Angehöriger eine Teilnahme am Ganztagsunterricht nicht möglich, kann bei Teilzeitunterricht ein Teilunterhaltsgeld gewährt werden. Während der beruflichen Weiterbildung können Mütter oder Väter je Kind bis zu 200 DM monatlich für Kinderbetreuungskosten erhalten. Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt.

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