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Tipps
Förderprogramme
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EU, Bund und Länder haben
eine Reihe von Förderprogrammen aufgelegt, die Unternehmen bei der
beruflichen Weiterbildung ihrer Beschäftigten unterstützen. Informieren
Sie sich in unserer Förderdatenbank über Angebote in Ihrem Bundesland.
Auf EU- und Bundesebene können Sie z.B. folgende Programme nutzen:
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Motivieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
die Fördermöglichkeiten für die berufliche Weiterbildung bei Bedarf
in Anspruch zu nehmen. Das Arbeitsamt kann im Rahmen des SGB III
Leistungen für die berufliche Qualifizierung gewähren und Maßnahmen
fördern, die z.B. einen fehlenden Berufsabschluss vermitteln.
Mütter oder Väter dürfen die Berufstätigkeit wegen der Betreuung
und Erziehung von aufsichtsbedürftigen Kindern oder der Betreuung
pflegebedürftiger Angehöriger unterbrechen, ohne dass sich dies
nachteilig auf eine Förderung der beruflichen Weiterbildung nach
dem SGB III auswirkt. Während der Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen
mit ganztägigem Unterricht können sie Unterhaltsgeld vom Arbeitsamt
erhalten. Ist wegen der Betreuung der Kinder oder pflegebedürftiger
Angehöriger eine Teilnahme am Ganztagsunterricht nicht möglich,
kann bei Teilzeitunterricht ein Teilunterhaltsgeld gewährt werden.
Während der beruflichen Weiterbildung können Mütter oder Väter
je Kind bis zu 200 DM monatlich für Kinderbetreuungskosten erhalten.
Detaillierte Informationen erhalten Sie bei Ihrem Arbeitsamt.
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