Regen Sie bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,
die an einer Aufstiegsqualifizierung interessiert sind, ebenfalls
an, die Fördermöglichkeiten des Aufstiegs-Fortbildungsförderungsgesetzes
in Anspruch zu nehmen. Nach dem Aufstiegs-Fortbildungsförderungsgesetz
("Meister-BAföG") werden Fortbildungen zur Vorbereitung
auf einen Abschluss oberhalb einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung
oder eines Berufsfachabschlusses gefördert. Die Förderung umfasst
einen
Maßnahmebeitrag, der als Bankdarlehen in Höhe der
Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 20.000 DM gewährt wird.
Für allein Erziehende, denen notwendige Kinderbetreuungskosten
entstehen, erhöht sich der Maßnahmebeitrag um einen Zuschuss von
bis zu 200 DM monatlich. Für Verheiratete erhöht sich der Unterhaltsbedarf
um 420 DM, für jedes Kind um 250 DM. Informationen erhalten Sie
über das BMBF
www.bmbf.de/557_708.html
und die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise und
kreisfreien Städte.