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Arbeitgeber erhalten zudem vom Arbeitsamt Eingliederungszuschüsse bei der Einarbeitung, wenn sie Mütter oder Väter nach Zeiten der Kindererziehung einstellen und während der Einarbeitungszeit über die übliche Einweisung hinausgehende Kenntnisse vermitteln.

Regen Sie bei Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die an einer Aufstiegsqualifizierung interessiert sind, ebenfalls an, die Fördermöglichkeiten des Aufstiegs-Fortbildungsförderungsgesetzes in Anspruch zu nehmen. Nach dem Aufstiegs-Fortbildungsförderungsgesetz ("Meister-BAföG") werden Fortbildungen zur Vorbereitung auf einen Abschluss oberhalb einer Facharbeiter-, Gesellen-, Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachabschlusses gefördert. Die Förderung umfasst einen Maßnahmebeitrag, der als Bankdarlehen in Höhe der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 20.000 DM gewährt wird. Für allein Erziehende, denen notwendige Kinderbetreuungskosten entstehen, erhöht sich der Maßnahmebeitrag um einen Zuschuss von bis zu 200 DM monatlich. Für Verheiratete erhöht sich der Unterhaltsbedarf um 420 DM, für jedes Kind um 250 DM. Informationen erhalten Sie über das BMBF www.bmbf.de/557_708.html und die kommunalen Ämter für Ausbildungsförderung der Kreise und kreisfreien Städte.



 
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