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Kampagne "Mehr Spielraum für Väter"

Am 1. Januar 2001 ist das reformierte Bundeserziehungsgeldgesetz in Kraft getreten, das für Kinder ab dem Geburtsjahrgang 2001 gültig ist. Gemäß § 15 Abs. 3 können nun beide Elternteile gemeinsam die Elternzeit (früher: Erziehungsurlaub) in Anspruch nehmen. Während der Elternzeit ist jetzt auch eine Erwerbstätigkeit bis zu 30 Stunden wöchentlich für beide Elternteile zulässig. Das neue Erziehungsgeldgesetz bietet Eltern mehr Flexibilität und verbesserte Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Begleitend hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die Kampagne "Mehr Spielraum für Väter" gestartet, um ein neues Männer- und Väterleitbild anzuregen und mehr Männer zu motivieren, die Elternzeit in Anspruch zu nehmen. Informationen erhalten Sie über das Internetangebot www.mehr-spielraum-fuer-vaeter.de.


 
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