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Gesetzliche Anmeldefristen für die Elternzeit



Um in kleinen und mittleren Unternehmen die Suche nach einer geeigneten Stellvertretung zu erleichtern, verlängert das reformierte Bundeserziehungsgeldgesetz (Gesetz zum Erziehungsgeld und zur Elternzeit - BErzGG) die Anmeldefristen für die Elternzeit von 4 auf 6 Wochen nach Ablauf der Mutterschutzfrist. In anderen Fällen beträgt die gesetzliche Anmeldefrist 8 Wochen. Von der Arbeitnehmerin bzw. dem Arbeitnehmer müssen bei Anmeldung auch die geplanten Zeiträume der Elternzeit für zwei Jahre angegeben werden.




 
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