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Geschlechtsbezogenes Benachteiligungsverbot

Arbeitgeber dürfen nach § 611a BGB Beschäftigte nicht aufgrund ihres Geschlechts benachteiligen. Dies gilt u. a. bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. Im Einstellungsgespräch sind Fragen nach einer bestehenden Schwangerschaft nur dann zulässig, wenn Sie objektiv dem gesundheitlichen Schutz der Bewerberin und des ungeborenen Kindes dienen (BAG-Urteil vom 1.7.1993 - 2 AZR 25/93). Schwangerschaftstests durch den Betriebsarzt sind nicht erlaubt.




 
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