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Partnerschaftliches Partnerschaftliches
Verhalten

Betriebliche Handlungsmöglichkeiten

Maßnahmen im Überblick

 

Partnerschaftliches Verhalten fördern

Dialog über partnerschaftliches Verhalten initiieren
sexuelle Belästigung von Frauen sanktionieren
über den Umgang mit sexueller Gewalt informieren
Gesprächskreise und Gender-Trainings anbieten
externe Beratung nutzen
Frauen zur Gegenwehr ermutigen
innerbetriebliche Ansprechpartnerin benennen
Frauen-Netzwerke anregen


  Partnerschaftliches Verhalten fördern
Thematisieren Sie partnerschaftliches Verhalten von Frauen und Männern am Arbeitsplatz in Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Informationsmaterialien und Rundschreiben. Machen Sie in der Belegschaft unmissverständlich deutlich, dass Sie in Ihrem Unternehmen keine frauenfeindliche Anmache, sexuellen Belästigungen oder Übergriffe auf Frauen dulden. Bieten Sie Schulungen zu diesem Thema insbesondere für Personalverantwortliche und Führungskräfte an, da diese die Bereitschaft zu partnerschaftlichem Verhalten erheblich stärken können.

Fordern Sie Informationsmaterialien zum Umgang mit sexuellen Belästigungen und sexueller Gewalt beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend an und stellen Sie es Führungskräften und Beschäftigten zur Verfügung.

In der Praxis haben sich explizite Betriebsvereinbarungen und/oder Dienstanweisungen, zu partnerschaftlichem Verhalten am Arbeitsplatz, zum Umgang mit sexueller Gewalt, aber auch zum Thema Mobbing bewährt. Es sollten darin auch abgestufte Sanktionen für Täter festgelegt werden.

Kommunikations- und Konfliktfähigkeit werden in kleinen und mittleren Unternehmen meist im laufenden Arbeitsprozess erlernt. Sie können aber auch durch betriebsinterne und externe Schulungen unterstützt und gefördert werden. Im Konfliktfall können Gesprächskreise und Gender-Trainings hilfreich sein, um das gegenseitige Verständnis zu fördern. Nehmen Sie in diesen Fällen auch die Beratung und Hilfe externer Beratungsstellen in Anspruch.

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