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Rechtsgrundlagen 
Betriebliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte (Betriebsverfassungsgesetz
- BetrVG)
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Nach § 94 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Bei einer Mitarbeiterbefragung ist der Inhalt des Fragebogens mit dem Betriebsrat abzustimmen. |
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