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Betriebliche Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte (Betriebsverfassungsgesetz - BetrVG)

Nach § 94 BetrVG bedürfen Personalfragebögen der Zustimmung des Betriebsrats. Bei einer Mitarbeiterbefragung ist der Inhalt des Fragebogens mit dem Betriebsrat abzustimmen.


 
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