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Die Belange und Interessen der Mitarbeiter/innen und die Haltung von Personalverantwortlichen und Führungskräften können durch persönliche Gespräche sowie in Arbeitsgruppen und Workshops ermittelt werden. In größeren Betrieben können aber auch Mitarbeiterbefragungen durchgeführt werden, um die Situation aus Sicht der Beschäftigten zu bewerten und Prioritäten bei der Entwicklung von Gleichstellungsmaßnahmen zu setzen. Beachten Sie, dass Mitarbeiterbefragungen der Zustimmung durch den Betriebsrat bedürfen.

Vor der Durchführung von Mitarbeiterbefragungen sollten allerdings erste Umrisse möglicher betrieblicher Gleichstellungsmaßnahmen sichtbar sein. Informieren Sie die Beschäftigten frühzeitig darüber, welche betrieblichen Veränderungen grundsätzlich möglich und machbar sind. Es ist wichtig, dass Sie keine falschen und zu hohen Erwartungen wecken, die später nicht eingehalten werden können. Die Beschäftigten sind kaum in der Lage, übergreifende unternehmensstrategische Gesichtspunkte zu übersehen und Maßnahmekosten sowie organisatorische und rechtliche Beschränkungen einzuschätzen. Enttäuschte Erwartungen können leicht zu Vertrauenseinbußen und Glaubwürdigkeitsverlust bei den Beschäftigten führen. 

Für den Erfolg von Gleichstellungsmaßnahmen ist es von zentraler Bedeutung, Widerstandsquellen frühzeitig zu erkennen und ernst zu nehmen. Um Widerstandsquellen zu identifizieren, sollten Sie Mitarbeiterbefragungen in anonymer Form durchführen und ein Klima schaffen, in dem Skepsis, Vorbehalte und Befürchtungen offen ausgesprochen werden können. 

 
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