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Rechtsgrundlagen
Gesetzliche Arbeitszeitregelungen
Allgemeine Arbeitszeitregelungen
1. Das Arbeitszeitgesetz
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Dokumentationspflicht
bei Überschreitung der Höchstarbeitszeiten
Überschreitungen der werktäglichen Höchstarbeitszeit von 8 Stunden müssen dokumentiert werden (§ 16 Abs. 2 ArbZG). Diese Aufzeichnungen sind zwei Jahre aufzubewahren. Die Dokumentation dient dazu, die Einhaltung der Ausgleichszeiträume nachvollziehbar zu machen. Daher sind auch solche Überschreitungen der Höchstarbeitszeit und Mehrarbeit dokumentationspflichtig, die von Aushilfen geleistet werden, die zunächst nur an einem einzigen Tag im Betrieb arbeiten sollen. Eine Missachtung gilt als Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 15.000 Euro geahndet werden kann.
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Ruhepausen- Ruhezeiten
Ruhepausen müssen bei Arbeitszeiten von 6 bis 9 Stunden mindestens 30 Minuten bzw. oberhalb von 9 Stunden 45 Minuten betragen. Länger als sechs Stunden hintereinander dürfen Arbeitnehmer nicht ohne Ruhepausen beschäftigt werden. Nach Beendigung der Arbeitszeit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewährleisten. Werdende und stillende Mütter haben Anspruch auf zusätzliche Stillpausen von mindestens zweimal 0,5 Stunden pro Tag (§ 7 MuSchG). Bei einer Schichtdauer von mehr als acht Stunden müssen zweimal 45 Minuten oder einmal 90 Minuten gewährt werden. Jugendliche haben Anspruch auf eine halbstündige Pause bereits bei einer Arbeitszeit zwischen 4,5 und 6 Stunden, darüber hinaus muss die Pause 60 Minuten betragen (§ 11 JarbSchG). Die Dauer der einzelnen Pause bei Teilung beträgt mindestens 15 Minuten, sie muss frühestens eine Stunde nach Arbeitsbeginn bzw. ein Stunde vor Ende genommen werden.
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