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Klären Sie frühzeitig,
welche betrieblichen Interessen mit den Gleichstellungsmaßnahmen
verfolgt werden. So kann die Einführung betrieblich unterstützter
Kinderbetreuung zum Ziel haben, Erziehungszeiten der Beschäftigten
zu verkürzen oder Fehlzeiten und Fluktuationsraten von
Mitarbeiter/innen mit Kindern zu reduzieren. Die Integration
von Frauen in Marketingteams kann an die Erwartung geknüpft
werden, sich besser auf die Bedürfnisse weiblicher Kundenschichten
einzustellen. Ggf. sollten Sie über die Personalstatistik
hinaus kontinuierlich Daten zur Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit,
zu Fluktuationsraten und Fehlzeiten sowie zum Krankenstand
erheben.
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Legen Sie Zeiträume
fest, in denen turnusmäßig über den Verlauf und den Erfolg
der Maßnahmen berichtet und der Anpassungsbedarf überprüft
wird. Anpassungen und die Entwicklung von neuen Maßnahmen
sollten in Abstimmung mit der Geschäftsleitung und in
ständiger Rückkopplung zum Betriebsrat und den Beschäftigten
erfolgen.
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