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Tipps


Betriebliche Zuwendungen

Informieren Sie sich beim örtlichen Finanzamt frühzeitig über steuerliche Aspekte Ihres Engagements für Familien. Während Investitions- und Betriebskosten und Zuschüsse für Kinderbetreuungseinrichtungen von Unternehmen und Trägervereinen in voller Höhe als Betriebskosten geltend gemacht werden können, sind Spenden für Elterninitiativen nur in Abhängigkeit von der Umsatzhöhe steuerlich absetzbar. Achten Sie darauf, dass Ihre Zuwendungen nicht dazu führen, dass die öffentlichen Zuwendungen gekürzt werden. Wenn dies in ihrem Bundesland so gehandhabt wird, können Sie Sachleistungen erbringen, z.B. in Form von Mahlzeiten oder Anschaffungen.


 
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