Wenn Sie finanzielle Unterstützung bei der Kinderbetreuung gewähren, sollten Sie darauf achten, dass sie sozial ausgewogen erfolgt, z.B. durch Staffelung der Zuschüsse in Abhängigkeit vom Einkommen. Regelungen sollten für Mütter und Väter gleichermaßen gelten und in Betriebsvereinbarungen festgehalten werden.
Sie können nicht nur finanzielle Unterstützung zur Kinderbetreuung geben, sondern auch einen Familienbeauftragten benennen, der Informationen zu Betreuungsangeboten für Kinder und pflegebedürftige Angehörige in der regionalen Umgebung sammelt und bereitstellt und die Beschäftigten bei der Suche nach individuellen Betreuungsangeboten aktiv unterstützt. Es können aber auch spezialisierte
Dienstleister eingeschaltet werden.
Neben der Unterstützung
der regulären täglichen Kinderbetreuung können Hilfestellungen
für die Beschäftigten in besonderen Notlagen - etwa bei Erkrankung
des Kindes - und in Ferienzeiten nötig sein. Da private
Lösungen nicht immer möglich sind, können Sie Betreuungsbörsen
in Ihrem Unternehmen anregen. Durch Aushänge am schwarzen
Brett können Sie z.B. Frauen und Männer in der Elternzeit
als Tages-Notmütter oder -väter werben.
Finanzielle und logistische Unterstützung bei der Betreuung von Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen kann bei besonderen beruflichen Belastungen wie Überstunden oder Dienstreisen wichtig sein. Überstunden und Dienstreisen sind für Arbeitnehmer/innen mit Kindern und pflegebedürftigen Angehörigen nicht nur teuer, sondern erfordern erheblichen organisatorischen Aufwand, um ad hoc Kinder oder auch pflegebedürftige Angehörige zu versorgen.
Überprüfen Sie, ob Sie geringverdienende Eltern in Ihrem Unternehmen etwa durch zinsgünstige Darlehen oder Zuschüsse zur privaten Alterssicherung oder die Einrichtung eines Fonds für familiäre Notlagen zusätzlich unterstützen und entlasten können.